Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens

LABE WOOD s.r.o.

Version: 1/2024

 

 

Diese allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) sind ein untrennbarer Bestandteil von den Vertrag, der zwischen dem Unternehmen LABE WOOD s.r.o., mit dem Sitz Litoměřická 272, 41108 Štětí, Identifikationsnummer: 227 93 895, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Ústí nad Labem unter Aktenzeichen C31586, als Verkäufer („LW“) und dem Käufer, wie er unten definiert ist, abgeschlossen wurde und präzisieren die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, falls in dem Vertrag nichts anderes vereinbart wird.

 

  1. Begriffe

 

„Käufer“: der Unternehmer im Sinne von § 420 ff des Gesetzes Nr. 89/2012 SlG., in gültiger Fassung („CZ-BGB“).

 

„Vertrag“: der Rahmenkaufvertrag, der zwischen LW und dem Käufer abgeschlossen wurde, inkl. von allen Anlagen und Nachträgen, auch Teilkaufverträge (Bestellungen), die anhand von dem Rahmenvertrag realisiert wurden, oder einzelne Kaufverträge (Bestellungen), falls kein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. 

 

„Ware“: Nadelschnittholz und Nebenprodukte, die bei der Schnittholzproduktion anfallen (Hackgut, Sägespäne, Rinde, Frässpäne) laut des aktuellen Angebotes von LW, bestimmt einzeln oder mengenmäßig und artikelmäßig laut der Konkretisierung, die in dem Vertrag angeführt ist.

 

  1. Vorgang bei der Warenbestellung

 

Anhand von einer unverbindlichen Anfrage seitens des Käufers schickt ihm LW das Angebot mit der Anführung der Gültigkeitsfrist des Angebotes, nach der Abstimmung des Angebots schickt ihm LW einen Vertragsentwurf, den der Käufer als erste Vertragspartei unterzeichnet und an LW zurückschickt. Vertrag ist erst dann abgeschlossen, wenn LW den Vertrag unterzeichnet. Darüber wird LW den Käufer unverzüglich informieren.

 

  1. Preis, Zahlungs- und Erfüllungsbedingungen

 

Der Preis der Ware ist exklusive MwSt. vereinbart, MwSt. wird anhand von den zuständigen Rechtsvorschriften dazugerechnet.

 

Falls in dem Vertrag nichts anderes vereinbart wird, wird die Ware in dem Termin der in dem Vertrag vereinbart wurde nach dem geliefert, wenn auf das Konto von LW, das auf der Rechnung angeführt ist, die Bezahlung des Gesamtpreises in voller Höhe, inklusive MwSt., Imprägnierungskosten (falls benötigt), Warenfrachtkosten, Verpackungskosten usw. („Preis“) gutgeschrieben wird, ggfs die erste Vorauszahlung, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Zahlung in der Form von Vorauszahlungen vereinbart wurde. LW ist berechtigt auch vor dem vereinbarten Erfüllungstermin zu füllen.

                                                                                                                 

Der Preis oder eine weitere beliebige Geldleistung sind binnen 14 Tagen nach der Ausstellung eines Steuerbeleges (Rechnung) fällig, sofern nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. 

 

Der Käufer erteilt die Zustimmung mit der Anwendung der Rechnung in elektronischer Form.

 

Im Falle einer Verzögerung des Käufers mit der Bezahlung des Preises in dem vereinbarten Termin und/oder einer anderen beliebigen Geldleistung, ist LW berechtigt von dem Käufer die Bezahlung von einer Vertragsstrafe in der Höhe von 0,5 % der geschuldeten Summe für jeden Tag der Verzögerung zu verlangen. Durch dieses ist der Anspruch von LW auf den Ersatz eines Schadens / einer Benachteiligung die LW durch die Pflichtverletzung von dem Käufer in voller Höhe entstanden ist, nicht betroffen. LW ist berechtigt die Erstattung von sämtlichen Kosten auf die Mahnungen und die Eintreibung von der Zahlung zu fordern.

 

Die Ware ist ordentlich und rechtzeitig auch in dem Fall geliefert, wenn sie mit kleinen Mangeln geliefert wurde, die an der Nutzung der Ware nicht hindern.

 

  1. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

 

Die Gefahr des Schadens auf der Ware, inkl. des Risikos des Verlustes, geht auf den Käufer spätestens bei der Übergabe der Ware dem Verfrachter über oder gemäß der vereinbarten Lieferbedingung Incoterms 2020.

 

Das Eigentumsrecht zu der Ware geht auf den Käufer in Folge der vollständigen Bezahlung des Preises über.

 

  1. Rechte aus Schlechterfüllung und Schadenhaftung

 

Zulässige Abweichung für Schnittholz: 4 % (vereinbarte vs. gelieferte Menge). Der Preis wird für die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt. Die Abweichung, die nicht 4 % der in dem Vertrag vereinbarten Menge überschreitet, wird nicht als Mangel betrachtet. Bei Nebenprodukten aus der Schnittholzproduktion (Hackgut, Sägespäne, Rinde, Frässpäne) gilt eine Abweichung von 5 % nicht als Mangel. Natürliche Veränderungen und Veränderungen ihrer Eigenschaften wie Austrocknung, Durchnässung, Bildung von Trocknungsrissen, Farbveränderungen usw. gelten nicht als Mängel der Ware.

 

Der Käufer ist verpflichtet die gelieferte Ware zu kontrollieren (Art, Menge und Qualität) und sofort bei der Übernahme von dem Verfrachter auf dem Lieferschein die ordentliche und komplette Übernahme der Ware zu bestätigen. Offensichtliche Mangel an der Ware und Mengenmangel ist der Käufer verpflichtet LW ohne Verzögerung zu melden, spätestens binnen 3 Tagen nach dem Tag der Übernahme der Ware, und zwar per E-Mail auf prodej@labewood.cz, inkl. der Beschreibung des Mangels. Die Beanstandung von anderen Mangeln ist der Käufer verpflichtet LW ohne unnötigen Verzug nach ihrer Feststellung auf die E-Mail prodej@labewood.cz zu melden, inkl. von Informationen darüber, wie sich der Mangel äußert und zu der Beanstandung eine Kopie von der Rechnung und dem Lieferschien beizufügen.  Zu den Beanstandungen die auf eine andere Weise geltend gemacht wurden, die durch ein unberechtigtes Subjekt oder verspätet geltend gemacht wurden, wird nicht Rechnung getragen.

 

Für die Ausschließung von Zweifel führt LW an, dass es auf die Ware keine Qualitätsgarantie gewährleistet.

 

Bei berechtigter Beanstandung verpflichtet sich LW spätestens binnen 30 Tagen nach der Zustellung der Beanstandung, gegebenenfalls binnen 30 Tagen nach dem Tag der Zustellung der beanstandeten Ware an LW, wenn es zu der Beurteilung des Mangels nötig ist, die Mangel zu beseitigen. Die Mangel werden durch die Lieferung von der neuen oder fehlenden Ware, oder durch die Ausstellung einer Gutschrift dem Käufer, und zwar nach der Wahl von LW, beseitigt.

 

Bei unberechtigter Beanstandung ist der Käufer verpflichtet LW alle so in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu erstatten, insbesondere die Kosten für den Warentransport.    

 

LW haftet nicht für die Mangel und Schaden die bei dem Transport der Ware in das Ort, das von dem Käufer bestimmt wurde entstanden sind (es sei denn, die vereinbarte Lieferbedingung Incoterms 2020 auf etwas anderes hinweist), für Schaden die in Folge von einer laienhaften oder ungeeigneten Nutzung oder seiner weiteren Verarbeitung, inklusive Bauarbeiten und Montagearbeiten entstanden sind, für Schaden die in Folge von einer ungeeigneten Lagerung, einer ungeeigneten oder mangelhaften Instandhaltung entstanden sind, in Folge von höheren Gewalt, durch Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften seitens des Käufers oder von Dritten entstanden sind, oder die als Folgen aus anderen Gründen ohne Verschuldung von LW entstanden sind.

 

Der Gesamtumfang der Haftung für die Schaden seitens LW, inkl. Vertragsstrafen und anderen Forderungen die im Zusammenhang mit der Verletzung der Pflicht/Pflichten seitens LW entstanden sind, ist bis in die Höhe von 10 % des Preises laut dem Vertrag (exklusive MwSt.) begrenzt, und das für sämtliche Schadensfälle in ihrer Zusammenfassung. LW ist nicht verpflichtet indirekte Schäden und Folgeschäden zu entschädigen, entgangenen Gewinn, Kapitalkosten, Schaden die als Folgen von einer verspäteten Warenlieferung entstanden sind, Schaden die in Folge von der Nichterreichung der vollen Übereinstimmung mit dem Vertrag usw., zu zahlen. Die oben angeführte Einschränkung wird nicht in dem Fall angewendet, wenn der Schaden absichtlich oder durch Grobfahrlässigkeit seitens LW verursacht wurde.

 

  1. Höhere Gewalt

 

LW ist berechtigt die Erfüllung von seinen Pflichten laut diesen Vertrag für die Zeit, im Laufe deren die Umstände der Höheren Gewalt im Sinne des § 2913 Abs. 1 CZ-BGB andauern, vor allem Streik, Naturkatastrophe, Epidemie, Verbot von Export / Import der von den Organen der Staatsverwaltung angeordnet wird, von LW unverschuldete Regulation von der Abnahme der Energien (die Unterbrechung / Einschränkung), Terroranschlag, Aufstand, Mobilmachung, Krieg usw., inkl. Hindernisse die durch Handlugen / Nichthandlungen der Organe der öffentlichen Verwaltung verursacht wurden.

 

LW verpflichtet sich über diese Tatsachen unverzüglich den Käufer zu informieren.

 

  1. Vertragsrücktritt

 

LW ist berechtigt von dem Vertrag in den Fällen, die von dem Gesetz und von dem Vertrag festgestellt sind, zurücktreten und weiter in den Fällen einer wesentlichen Verletzung der Vertragspflichten seitens des Käufers, vor allem in dem Fall: 

 

  1. dass der Käufer in einer Zahlungsverzögerung länger als 30 Tage ist,
  2. der Verletzung einer beliebigen Vertragspflicht seitens des Käufers, wo der fehlerhafte Zustand nicht mal in der Frist von 30 Tagen, von dem Tag, an dem er seitens LW auf diese Tatsache schriftlich aufmerksam gemacht wurde, beseitigt wird,
  3. dass über die Auflösung des Käufers und über seine Abwicklung entschieden wird, oder
  4. dass gegenüber dem Käufer ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird (mit der Ausnahme der Fälle, wo das Insolvenzverfahren anhand von anscheinend unbegründeten oder schikanösen Insolvenzantrages eines Dritten eingeleitet wurde)

Der Anspruch auf den Schadensersatz oder Verkürzungsersatz die in diesem Zusammenhang LW entstanden ist, ist nicht angetastet.

 

  1. Schlussbestimmungen und gemeinsame Bestimmungen

 

Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen LW und dem Käufer die anhand von diesem Vertrag entstanden sind richten sich nach dem Recht der Tschechischen Republik und Rechte und Pflichten die nicht in dem Vertrag / in diesen AGB geregelt sind richten sich vor allem nach den zuständigen Bestimmungen des CZ-BGB.

 

Die Seiten schließen, über den Rahmen von den ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrages und der AGB, die Ableitung beliebige Rechte und Pflichten von jetziger oder zukünftiger Praxis eingeführt wurden oder werden, oder von Handelsbräuchen die allgemein eingehalten werden oder in der Branche des Gegenstandes der Erfüllung anhand des Vertrages aus, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.

 

Im Falle der Änderungen von AGB verpflichtet sich LW den Käufer über die Änderungen spätestens 15 Tage vor der Wirksamkeit der Änderungen zu informieren. Die Bekanntmachung über die Änderung von AGB veröffentlicht LW auf seinen Webseiten und LW informiert den Käufer über die Änderung gleichzeitig per E-Mail.

 

Im Falle der Entstehung eines gegenseitigen Disputs verpflichten sich die Vertragsseiten es vorrangig auf einem gütlichen Weg zu lösen. Sollte es nach gegenseitigen Verhandlungen zu einer Lösung nicht kommen, wird es an das zuständige tschechische Gericht (in dessen Bezirk LW seinen Sitz hat) vorgelegt. Das entscheidende Recht ist stets das Recht der Tschechischen Republik. In Übereinstimmung mit dem Artikel 6 der Vereinbarung der UNO über die Verträge über den internationalen Warenverkauf, wird diese auf die Rechtbeziehung die anhand von dem Vertrag entstanden ist, nicht angewendet.

 

LW ist berechtigt beliebige Forderung, die anhand von dem Vertrag entstanden ist, ohne Zustimmung abzutreten. Der Käufer ist berechtigt beliebige Forderung, die anhand von dem Vertrag entstanden ist, nur mit einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von LW abzutreten.

 

LW ist berechtigt eine einseitige Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen gegenüber dem Käufer durchzuführen.

 

Abweichend von den zuständigen Bestimmungen von CZ-BGB vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Verjährungsfrist 5 Jahr beträgt.

 

 

Diese AGB werden am 1.11.2024 gültig und rechtskräftig.

Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier herunterladen.